Abschätzung der Exposition der Bevölkerung durch LTE-Sendeanlagen
Das Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (IMST) hat im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk eine der ersten wissenschaftlichen Studien zur "Abschätzung der Exposition der Bevölkerung durch LTE-Sendeanlagen" erstellt.
Wer überprüft die Einhaltung der Grenzwerte?
Die Bundesnetzagentur prüft für jeden einzelnen Standort die Einhaltung der Grenzwerte. Die Behörde ermittelt hierzu die notwendigen Sicherheitsabstände und stellt eine Standortbescheinigung aus.
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2008
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat einen Bericht veröffentlicht, der auch Informationen über hochfrequente elektromagnetische Felder des Mobilfunks enthält.
Bestimmung der realen Feldverteilung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in der Umgebung von WLAN-Einrichtungen in innerstädtischen Gebieten
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden Immissionsberechnungen und Immissionsmessungen an ausgewählten WLAN- Szenarien durchgeführt.
Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte für die Immissionen von Mobilfunkbasisstationen kontrolliert?
In Deutschland gibt es rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen, die garantieren, dass die elektromagnetischen Felder – also die Immissionen – von Mobilfunkbasisstationen die gültigen Grenzwerte einhalten. Diese sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) verankert. Dadurch ist sichergestellt, dass der Aufbau der Mobilfunknetze ausschließlich auf der Grundlage gesetzlicher Normen erfolgt.
Thüringen: Messaktion zu elektromagnetischen Feldern im Wohngebiet
In einer Untersuchung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) wurden im Herbst 2006 in zwei Wohngebieten in Gera und Jena die Stärke der hochfrequenten elektromagnetische Felder (EMF) ermittelt.
Möglichkeiten und Grenzen der Minimierung von Mobilfunkimmissionen: Auf Messdaten und Simulationen basierende Optionen und Beispiele
Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (lfu) hat seinen Abschlussbericht des Projekts "Möglichkeiten und Grenzen der Minimierung von Mobilfunkimmissionen: Auf Messdaten und Simulationen basierende Optionen und Beispiele" online gestellt.
Fortschreibung der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung
Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber setzen ihre freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung aus dem Jahr 2001 fort. Damit leisten sie auch künftig einen aktiven Beitrag zur Vorsorge und Aufklärung im Themenfeld Mobilfunk.
