Novelle des Telekommunikationsgesetzes verbessert Verbraucherrechte

Der Bundesrat hat Anfang Februar der Novelle des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Das neue Gesetz enthält einige Verbesserungen für die Verbraucher. Beispielsweise sind teure Warteschleifen verboten, der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter muss reibungslos möglich sein und die Regeln beim Datenschutz wurden verschärft. Auch wird künftig die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung intensiviert. 

Verkürzter Einzelverbindungsnachweis genügt nicht als Beleg für Anrufe

Ein Prüfprotokoll und ein verkürzter Einzelverbindungsnachweis sind kein Beweis, dass Gespräche tatsächlich geführt wurden. Das Amtsgericht Dachau hat die Forderung eines Netzbetreibers abgewiesen, denn der Kunde konnte durch Zeugen belegen, dass er in der fraglichen Zeit nicht telefoniert haben kann. Der Anscheinsbeweis sei laut Gericht durch den Zeugenbeweis erschüttert worden. 

Der Bundesnetzagentur steht ein Beurteilungsspielraum zu

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die Bundesnetzagentur die Aufgabe hat, den Wettbewerb im Bereich Telekommunikation zu regulieren. Sie darf beispielsweise die Marktmacht einzelner Anbieter oder auch Höhe der Entgelte für mobile Telefonate prüfen. Vorangegangen war die Klage eines Mobilfunknetzbetreibers gegen eine Regulierungsverfügung.

Verbändevereinbarung

Die Verbändevereinbarung wurde unterzeichnet von Deutsche Telekom/T-Mobile, Mannesmann Mobilfunk/D2-Vodafone, E-Plus, Mobilcom, VIAG Interkom/O2 und Group 3G/Quam und Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Mobilfunkbetreiber müssen auf Onlinekosten ausdrücklich hinweisen

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat die Rechte von Mobilfunknutzern gestärkt. Im betreffenden Fall hat ein Nutzer ein Handy mit Navigationssoftware, aber ohne Daten-Flatrate, erworben. Die Software startete eine kostenpflichtige Aktualisierung, auf die im Vertrag allerdings nicht ausdrücklich hingewiesen wurde. Der Nutzer muss die Kosten von mehr als 11.000 Euro nicht zahlen.

Landgericht Kiel urteilt zugunsten von Prepaid-Kunden

Nach einem Urteil des Landgerichts Kiel muss bei der Kündigung von Prepaid-Verträgen das Restguthaben ausgezahlt werden.

Mobilfunkunternehmen müssen geringe Schulden ihrer Kunden dulden

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein geringer Zahlungsverzug des Kunden keinen Grund für eine Sperrung des Mobilfunkanschlusses darstellt.

SIM-Lock-Sperren dürfen nicht unerlaubt entfernt werden

Das Amtsgericht Nürtingen stellte fest, dass die unerlaubte Entfernung der SIM-Lock-Sperre an Handys eine Straftat darstellt.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: GEZ-Gebühren für Computer und Smartphones rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs und Smartphones rechtmäßig ist. Für das Gericht, das der Argumentation des Rundfunkstaatsvertrags folgte, ist allein die Tatsache ausschlaggebend, dass die Geräte zum Rundfunkempfang geeignet sind. Die Entscheidung könnte lediglich vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für den LTE-Ausbau?

Für den LTE-Ausbau gelten die gesetzlichen Bestimmungen, u. a. des Baurechts und des Immissionsrechts. Zusätzlich muss jeder Betreiber die umfangreichen Lizenzauflagen der Bundesnetzagentur einhalten.

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