Wie stark sind die elektro­magnetischen Felder von Mobilfunkbasisstationen?

Zum Schutz der Gesundheit vor den Wirkungen elektromagnetischer Felder hat der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte für Sendeanlagen festgelegt. Sie basieren auf den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertengremien und wurden in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) rechtlich bindend verankert. Damit gibt es für Deutschland ein einheitliches und auf wissenschaftlicher Grundlage basierendes Recht für den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen.

Die Grenzwerte bilden die Grundlage für die Ausstellung der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Diese ist wiederum die Voraussetzung für den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage durch einen Netzbetreiber. Der in der Standortbescheinigung festgelegte Sicherheitsabstand gibt an, in welcher Entfernung vom Sender die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte unterschritten werden. Der Betrieb einer Sendeanlage wird von der Bundesnetzagentur nur genehmigt, wenn sich innerhalb des Sicherheitsabstand Menschen nicht dauerhaft aufhalten können.

Zur Berechnung des Sicherheitsabstandes wird die maximal mögliche Leistung einer Antenne zu Grunde gelegt. Zusätzlich werden elektromagnetische Felder benachbarter Sender berücksichtigt. Heutige Mobilfunkanlagen verwenden pro Kanal und Antenne durchschnittlich Leistungen zwischen zehn und 50 Watt.

Der Mobilfunk verwendet in Deutschland mehrere Frequenzbereiche, die sich hinsichtlich der Grenzwerte aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unterscheiden. Im Bereich der GSM-Netze gibt es zwei Grenzwerte. Er beträgt 42 V/m für die 900 Megahertz-Sender  und 58 V/m für die 1800 Megahertz-Sender. Bei UMTS liegt der Grenzwert bei 61 V/m, für die neuen LTE-Sendeanlagen gelten die Grenzwerte 38,7 V/m  bei 800 Megahertz-Sendern und 61,0 V/m bei 2600 Megahertz-Sendern.

Sendeleistung von Basisstationen im Alltag

Im Alltagsbetrieb beeinflussen zahlreiche Faktoren die Ausbreitung der elektromagnetischen Felder und damit auch ihre Stärke. So nutzen Mobilfunkbasisstationen ihre maximalen Sendeleistungen zumeist nicht aus, weil zu hohe Sendeleistungen zu Beeinträchtigungen weiter entfernter Sendeanlagen führen können. Daher verringert eine Basisstation ihre Leistung automatisch auf die geringste nötige Sendestärke. Bei GSM zum Beispiel sendet eine Basisstation mit 10 Watt Leistung pro Kanal durchschnittlich nur mit 4 bis 6 Watt auf dem jeweiligen Kanal. Auch bei den Mobilfunkstandards UMTS und LTE gibt es eine automatische Leistungskontrolle, so dass sich die Sendeleistung auch in diesen Netzen systematisch minimiert.

Dies führt dazu, dass die von Mobilfunkbasisstationen tatsächlich erzeugten elektromagnetischen Felder nur einen Bruchteil der geltenden Grenzwerte ausmachen. Dort, wo sich Menschen aufhalten, werden die Grenzwerte meist um das 100-fache oder sogar noch weiter unterschritten. Hinzu kommt, dass Materialien wie Mauerwerk die Felder stark dämpfen. So verringert beispielsweise eine 20 Zentimeter dicke Betonwand die Feldstärke um rund 90 Prozent.

Typische Werte von Mobilfunkfeldern

Durch die neuen Sendeanlagen für die UMTS-Netze ist es zwar an vielen Orten zu einer Zunahme der vorhandenen elektromagnetischen Felder von Mobilfunkbasisstationen gekommen. Wie Messungen unabhängiger Einrichtungen jedoch belegen, erhöhte sich die Gesamtfeldstärke dadurch aber nur in geringem Umfang, da UMTS mit sehr kleinen Sendeleistungen arbeitet und seine Felder noch viel stärker reduziert als GSM. Auch dort, wo UMTS-Anlagen errichtet wurden oder noch geplant sind, werden die gültigen Grenzwerte immer eingehalten, weil die Bundesnetzagentur stets die Gesamtsituation bewertet und danach ihre Standortbescheinigung erstellt.

Über die typischen Werte der Mobilfunkfelder von Basisstationen informiert anschaulich eine Online-Simulation des Informationszentrums Mobilfunk. Mit Hilfe dieser leicht bedienbaren Internetanwendung können sich alle Interessierten einen Eindruck davon verschaffen, wie stark die elektromagnetischen Felder in der Nachbarschaft von Mobilfunkanlagen sind.

Zur Berechnung werden Angaben wie die Höhe der Häuser, die Leistung der Sendeanlagen und der Abstand zwischen Antennen und Nachbarhäusern in die Masken der Internetseite eingeben. Das Programm berechnet dann, in welchem Umfang der gesetzliche Grenzwert, der gemäß der 26. Bundes-Immissionschutzverordnung (26. BImSchV) maximal zulässig ist, an beliebigen Orten in der Nachbarschaft des Senders ausgeschöpft wird.

Öffentliche Standortdatenbank der Bundesnetzagentur

Über die elektromagnetischen Felder von Mobilfunkbasisstationen informiert zudem seit Januar 2004 eine Internet-Datenbank der Bundesnetzagentur. Die interessierte Öffentlichkeit kann sich online über Funkanlagen und deren elektromagnetische Felder informieren. Nach Eingabe von Postleitzahl und Straße zeigt eine Karte übersichtlich die Funkanlagen in der jeweiligen Umgebung an.

Die mit Unterstützung der Mobilfunknetzbetreiber erstellte Datenbank umfasst ortsfeste Funkanlagen – darunter auch alle Mobilfunkanlagen. Darüber hinaus führt die laufend aktualisierte Datenbank alle Orte auf, an denen durch Messungen der elektromagnetischen Feldstärke überprüft wurde, ob die Grenzwerte zum Schutz von Personen eingehalten werden.

Die Datenbank informiert nicht nur über die Messergebnisse, sondern setzt diese auch anschaulich in Bezug zum Grenzwert. In der Regel liegen die gemessenen Werte um ein Vielfaches unter den gesetzlichen Obergrenzen.