Politik & Recht
Wie sorgt der Staat für den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern?
Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen für den Mobilfunk in Deutschland klar definiert. Von zentraler Bedeutung sind gesetzliche Grenzwerte, die Immissionen von Funkstationen begrenzen und die Sicherheit der Bürger garantieren. Die in Deutschland für den Mobilfunk geltenden Grenzwerte basieren auf dem aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand und entsprechen den Empfehlungen unabhängiger nationaler wie internationaler Gremien.
Das IZMF informiert seit 2003 regelmäßig anhand von Mobilfunk-Messreihen
Das IZMF hat in Kooperation mit Landesumweltministerien oder Landesumweltämtern umfangreiche Messungen der Mobilfunkimmissionen vorgenommen. Diese Messreihen informieren über die Stärke elektromagnetischer Felder in der näheren Umgebung von GSM- und UMTS-Mobilfunksendeanlagen, die Abstrahlcharakteristik von Mobilfunkantennen und ihren Einfluss auf das Ausbreitungsverhalten der Felder.
Was besagt die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber – und wie hat sie den Dialog verbessert?
Die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland sind daran interessiert, den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze im gesellschaftlichen Konsens durchzuführen. Aus diesem Grund haben sie gegenüber der Bundesregierung am 5. Dezember 2001 eine Selbstverpflichtung abgegeben, in der sie für den Verbraucherschutz und für die Kooperation mit den Kommunen Zusagen gemacht haben, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Damit ist ein wichtiger Schritt zu einem umfangreichen Vorsorgekonzept im Bereich des Mobilfunks gelungen. Im Juni 2008 unterzeichneten die Unternehmen eine Fortschreibung der Selbstverpflichtung, um auch in den kommenden Jahren möglichst konfliktfrei arbeiten zu können.
Welche Informationen finden die Kommunen in der Standortdatenbank?
Die Standortdatenbank für Kommunen ist ein wichtiger Bestandteil der Verbändevereinbarung zwischen Mobilfunknetzbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden. Die Datenbank enthält alle Standorte von Funkanlagen, für die eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorliegt.
Wie verbessert die Verbändevereinbarung den Dialog über den Mobilfunknetzausbau?
Im Juli 2001 haben sich die kommunalen Spitzenverbände - Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund - und die deutschen Mobilfunknetzbetreiber auf ein gemeinsames Vorgehen beim Netzausbau geeinigt. Diese Verbändevereinbarung ist der zentrale Dialogansatz für die Zukunft des Mobilfunks in Deutschland.
Abstimmung der Mobilfunknetzbetreiber mit den Kommunen und Bürgern: Verbesserte Kommunikation und Partizipation
Seit Abschluss der Verbändevereinbarung und dem Beginn der Selbstverpflichtung hat sich die Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Kommunen deutlich verbessert. 85 Prozent der Kommunen geben an, dass es nur selten oder nie zu Konflikten bei der Standortauswahl von Mobilfunksendeanlagen kommt.
Kontrolle durch die Bundesnetzagentur
Es wird viel dafür getan, dass der Mobilfunk Mensch und Umwelt nicht gefährdet. Dabei kommt der immissionsrechtlichen Genehmigung von Basisstationen durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eine entscheidende Rolle zu. Diese Behörde stellt sicher, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Informationsangebote und Maßnahmen der Bundesländer
Mobilfunk ist ein wichtiger regionaler Wirtschaftsfaktor und eine Basistechnologie der modernen Gesellschaft. Der Mobilfunk benötigt eine Infrastruktur und diese wiederum bedarf einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung. Hier sind ebenso wie Bundesministerien und Kommunen auch die Landesregierungen in der Verantwortung, ihre Bürgerinnen und Bürger mit Informationen zu versorgen und geeignete politische Rahmenbedingungen zu schaffen.
Informationsangebote und Forschungsförderung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat – ebenso wie Bundesländer und Kommunen – auf das Interesse der Öffentlichkeit am Thema "Mobilfunk, Umwelt und Gesundheit" reagiert. Dies zeigt sich zum einen in speziellen Informationsangeboten rund um die Schlüsseltechnologie Mobilfunk wie auch in der Förderung wissenschaftlicher Forschungen.
Mit welchen Gesetzen und Verordnungen regelt der Staat den Mobilfunk?
Beim Bau und Betrieb von Mobilfunksendeanlagen sind die Netzbetreiber an zahlreiche Gesetze und Verordnungen gebunden. Mit diesen Vorgaben gewährleistet der Staat den Schutz von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.
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