Können die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks Krebs auslösen?

Ein zentrales Thema in der Forschung zu gesundheitlichen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks ist ihr möglicher Einfluss auf die Entstehung oder den Verlauf von Krebserkrankungen. Der Begriff Krebs bezeichnet rund 200 verschiedene Erkrankungen, deren gemeinsames Merkmal ein unkontrolliertes, bösartiges Zellwachstum ist. Mehrere internationale Gremien, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) befassen sich mit der Bewertung der weltweiten Forschungsergebnisse zu diesem Thema. Ihre Stellungnahmen sind relevant für die Festlegung von Grenzwerten zum Schutz der Gesundheit.

WHO

Von besonderer Aussagekraft sind die Stellungnahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In ihrem im Juni 2011 aktualisierten Faktenblatt 193 stellt sie mit Bezug zur Interphone-Studie fest, „dass bis heute keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit durch die Handy-Nutzung nachgewiesen wurden.“

Den Umstand, dass das internationale Krebsforschungszentrums (IARC) abweichend vom Gesamttrend ein möglicherweise erhöhtes Tumorrisiko für die obersten zehn Prozent der Viel- und Dauernutzer erkannt hat, nimmt die WHO zum Anlass, verstärkte Forschungsanstrengungen einzufordern. Das IARC hatte im Mai 2011 Mobilfunkfelder als „möglicherweise für Menschen krebserregend" (IARC Gruppe 2B) eingestuft.

Diese Einstufung bedeutet, dass die IARC aufgrund einiger epidemiologischer Studien begrenzte wissenschaftliche Hinweise sieht, diese Hinweise jedoch durch die vorliegenden Ergebnisse aus experimentellen Studien nicht gestützt werden. Daher erklärt die Behörde in Übereinstimmung mit zahlreichen nationalen und internationalen Fachkommissionen, dass die vorliegenden Erkenntnisse es nicht erlaubten, einen Kausalzusammenhang von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Krebserkrankungen als wahrscheinlich anzusehen.

Die WHO hat für 2012 eine umfassende Überarbeitung ihrer Risikobewertung angekündigt.

Forschungsbewertung der ICNIRP

Die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) hat 2009 ihre zehn Jahre zuvor veröffentlichten Grenzwertempfehlungen überprüft und festgestellt, dass die seit 1998 veröffentlichten wissenschaftlichen Studien keine neuen Hinweise auf nachgewiesene gesundheitliche Risiken geliefert haben. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Ergebnisse der internationalen Interphone-Studie noch nicht vor. Aber auch nach deren Publikation 2010 und der IARC-Klassifizierung sieht sich die ICNIRP in ihrer bisherigen Bewertung bestätigt.

Beurteilung durch Expertengremien

In Deutschland lieferte das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm (2002-2005) wesentliche neue Erkenntnisse zu den biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks. Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) nahm 2008 eine Bewertung der Ergebnisse vor und erklärte, „dass die ursprünglichen Befürchtungen über gesundheitliche Risiken nicht bestätigt werden konnten. Es haben sich durch die Forschungsergebnisse des DMF auch keine neuen Hinweise auf bisher noch nicht bedachte gesundheitliche Auswirkungen ergeben. In Übereinstimmung mit anderen internationalen Gremien (WHO, ICNIRP) kann festgestellt werden, dass die den bestehenden Grenzwerten zugrunde liegenden Schutzkonzepte nicht in Frage gestellt sind.“

Auf europäischer Ebene unterzog 2009 das „Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt (CSTEE) der EU aus dem Jahr 2001 einer kritischen Neubewertung.

Die EU-Experten folgerten aufgrund neuerer Forschungsergebnisse, „dass „Tierstudien (...) keine eindeutigen Anhaltspunkte für die Annahme geliefert (haben), das hochfrequente Felder Krebs auslösen, die Wirkung von krebserregenden Stoffen verstärken oder eine Beschleunigung der Tumorentwicklung bewirken können.“ (http://ec.europa.eu/health/opinions2/en/electromagnetic-fields/index.htm#3)

Die Bundesregierung hat den Erkenntnisstand im Sommer 2011 gesichtet und ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Ergebnisse … in Verbindung mit anderen wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema zunehmend gegen die Hypothese (sprechen), dass der Gebrauch von Mobiltelefonen Hirntumore bei Erwachsenen hervorrufen kann.“ Sie ist zudem der Auffassung, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Studien keine belastbaren Hinweise erbracht haben, dass unterhalb der bestehenden Grenzwerte eine gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung besteht. Eine Änderung der in Deutschland geltenden Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) wird derzeit daher für nicht erforderlich gehalten (s. Bundestagsdrucksache 17/6709).