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Berücksichtigen die geltenden Grenzwerte das Vorsorgeprinzip?
Die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte für den Mobilfunk liegen um das 50-fache unterhalb der biologischen Wirkungsschwelle. Nach Aussage der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) garantiert dieser Sicherheitsfaktor von 50 den Gesundheitsschutz auch für empfindliche Menschen wie Kranke, Kinder, Schwangere und Senioren.
Die Mobilfunknetzbetreiber vertreten die Ansicht, dass die gültigen Grenzwerte dem Vorsorgeprinzip ausreichend Rechnung tragen. Sie berufen sich dabei auch auf die Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom September 2000. Dort heißt es: „Die Grenzwerte berücksichtigen angemessen den Vorsorgegedanken (Pressemitteilung, September 2000).“ Eine Verschärfung der Grenzwerte aus Vorsorgegründen kann nach Ansicht der Betreiber allein auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen.

Dieser Grundsatz wurde bereits bei der gesetzlichen Festlegung der Grenzwerte angewandt. Nach Auffassung aller wichtigen internationalen Fachgremien ist eine Grenzwertsenkung für hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie auch der Mobilfunk nutzt, derzeit wissenschaftlich nicht begründet. Angesichts dieser Forschungsbewertung halten die Netzbetreiber eine Verschärfung der Grenzwerte für keine geeignete Vorsorgemaßnahme.

 
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