Berücksichtigen die in Deutschland geltenden Grenzwerte auch nichtthermische Effekte?
Die in Deutschland geltenden Grenzwerte berücksichtigen den aktuellen Forschungsstand zu allen wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen elektromagnetischer Felder. Diese Erkenntnisse betreffen sowohl die thermischen als auch die athermischen (oder nichtthermischen) Effekte. Die Strahlenschutzkommission (SSK) stellte dazu fest: "Im Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Felder sind dabei sowohl Erkenntnisse zu den thermisch bedingten Reaktionen als auch zu den Reaktionen bei Exposition durch Felder, die nur zu einer vernachlässigbaren Temperaturerhöhung führen, betrachtet worden." (SSK "Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern", September 2001, vgl. im Internet unter http://www.ssk.de, dort "Schwerpunkte 2001", und http://www.icnirp.de.)