Wer überwacht in Deutschland die Einhaltung der Grenzwerte?
Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Sie erteilt eine Standortbescheinigung für einen Standort nur dann, wenn für die konkrete Anlage - unter Berücksichtigung aller Antennen auf einem Dach und auch von Sendeanlagen in der Nachbarschaft - die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen wurde. Zudem prüft die Bundesnetzagentur ohne Vorankündigung, ob errichtete Anlagen mit den Angaben in der entsprechenden Bescheinigung übereinstimmen, und nimmt stichprobenhaft Messungen vor. Für jede technische Änderung an der Anlage, die Auswirkungen auf den Sicherheitsabstand hat, muss vom Betreiber vor der Umsetzung der Änderung eine neue Bescheinigung beantragt werden.
Darüber hinaus führt die Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen bundesweite Messaktionen durch. Im Jahre 2003 wurden diese regelmäßigen Messreihen durch jährliche Messungen an jeweils rund 2000 Orten ersetzt. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht (vgl. im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de > Sachgebiete > Telekommunikation > Technische Regulierung Telekommunikation > Elektromagnetische Felder (EMF).