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Muss der Betrieb von Mobilfunkantennen genehmigt werden?
Für den Betrieb einer Basisstation wird eine Standortbescheinigung benötigt. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) erteilt diese Bescheinigung nur, wenn die Grenzwerte im öffentlich zugänglichen Bereich um die Antenne herum eingehalten werden. Dazu müssen die Betreiber sämtliche Betriebsdaten (Bauplan, Antennen, Sendeleistung und Senderichtung) einer neuen Anlage der Behörde vorlegen. Diese berechnet daraus den Sicherheitsabstand, der für die Einhaltung des gesetzlich festgelegten Grenzwerts erforderlich ist. Dabei berücksichtigt sie auch elektromagnetische Felder bereits vorhandener Sendeanlagen. Erst wenn die Bundesnetzagentur die individuelle Betriebserlaubnis erteilt hat, darf eine Anlage betrieben werden. Die Bundesnetzagentur prüft unangemeldet, ob die Werte bestehender Sendeanlagen mit den Angaben in der Standortbescheinigung übereinstimmen.
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