Was besagt die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber – und wie hat sie den Dialog verbessert?
Die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland sind daran interessiert, den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze im gesellschaftlichen Konsens durchzuführen. Aus diesem Grund haben sie gegenüber der Bundesregierung am 5. Dezember 2001 eine Selbstverpflichtung abgegeben, in der sie für den Verbraucherschutz und für die Kooperation mit den Kommunen Zusagen gemacht haben, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Damit ist ein wichtiger Schritt zu einem umfangreichen Vorsorgekonzept im Bereich des Mobilfunks gelungen. Im Juni 2008 unterzeichneten die Unternehmen eine Fortschreibung der Selbstverpflichtung, um auch in den kommenden Jahren möglichst konfliktfrei arbeiten zu können.
Der Ausbau der Mobilfunknetze basiert auf dem Dialog der deutschen Mobilfunknetzbetreiber mit Städten, Gemeinden und Landkreisen. Um diese frühzeitig in die Planungsprozesse einzubeziehen, haben die Mobilfunknetzbetreiber im September 2001 gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) die "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze" abgeschlossen. Diese Mobilfunkvereinbarung bietet den Kommunen über den rechtlichen Rahmen hinausgehende, konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten bei der regionalen Planung von Mobilfunkstandorten und trägt dazu bei, die Wünsche der Bevölkerung und der Anlieger einzubeziehen.
Die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber
Im Dezember 2001 haben die Mobilfunknetzbetreiber ihren Willen zu Dialog und Transparenz darüber hinaus in einer freiwilligen Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung ausgedrückt. Das Dokument mit dem Titel "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" bildet seither die Grundlage für eine Reihe von freiwilligen Maßnahmen bei der Abstimmung zwischen Netzbetreibern und Kommunen sowie im Bereich Verbraucherschutz. Die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen wird seit 2002 regelmäßig durch ein unabhängiges Gutachten überprüft. Die Selbstverpflichtung beinhaltet vier Kernelemente:
Kommunikation und Partizipation der Kommunen bei der Standortfindung
Information der Verbraucher, vor allem im Hinblick auf den Gebrauch von Handys
Die finanzielle Unterstützung des Mobilfunk-Forschungsprogramms der Bundesregierung mit insgesamt 8,5 Millionen Euro
Beteiligung am Aufbau eines öffentlichen Messprogramms zu Feldern des Mobilfunks mit 1,5 Millionen Euro
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