Erhalten Handynutzer unerwünschte Werbebotschaften, sollten sie nicht darauf antworten. "Wer etwa eine Beschwerde per SMS an den Absender zurückschickt, erhält daraufhin meist nur noch mehr Werbung auf dem Handy", warnt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. Derartige Werbebotschaften würden meist ungezielt an alle möglichen Handynummern versendet. Eine Rückmeldung zeige den Firmen lediglich, dass eine Nummer auch tatsächlich genutzt wird - dadurch wird sie für die Absender nur noch wertvoller.
Stattdessen sollten Handyinhaber sich den Inhalt einer unerwünschten Botschaft notieren oder die SMS etwa auf dem PC als Beleg speichern, rät Jahn. Dann könnten sie versuchen, gerichtlich eine Unterlassung gegenüber dem Anbieter durchzusetzen. Zu diesem Zweck sollten sich Kunden am besten an Verbraucherverbände wenden - ansonsten hätten Verbraucher zunächst die Kosten für eine Klage zu tragen.
"Das Problem ist außerdem oft, dass der Absender nicht klar aus einer Werbe-SMS hervorgeht", sagt Jahn. Wird ein Produkt namentlich beworben, könnten Kunden zwar gegen den jeweiligen Hersteller vorgehen. Teilweise würden aber auch dubiose Gewinnspiele angepriesen und lediglich eine kostenspielige 0900-Rückrufnummer als Kontakt zum Absender angegeben. In solchen Fällen könnten Kunden sich an die Bundesnetzagentur wenden, die derartige Nummern gegebenenfalls sperrt. Dabei müssten Kunden die angefallenen Kosten nicht zahlen, falls sie unvorsichtigerweise die angegebene Nummer gewählt haben.
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