Wie werden die Grenzwerte für den Mobilfunk ermittelt?
Die Menschen haben ein berechtigtes Interesse daran, mobil zu telefonieren, ohne gesundheitliche Gefährdungen befürchten zu müssen. Um dies zu garantieren, hat der Gesetzgeber verbindliche Grenzwerte für den Schutz der Gesundheit rechtlich festgelegt. Neben den Grenzwerten für den Mobilfunk gibt es beispielsweise auch Grenzwerte für die Lärmbelastung, Stoffe im Trinkwasser oder für den Ozongehalt in der Luft. Die Grenzwerte basieren auf dem aktuellen Forschungsstand und bestimmen die Grenze erlaubter Belastungen, die nicht überschritten werden darf.
Die Einhaltung der Grenzwerte garantiert, dass von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung ausgehen. Konkret bedeutet dies: Der Grenzwert bildet die Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Sicherheitsabstandes um eine Antenne herum. Außerhalb dieses Sicherheitsabstandes ist sichergestellt, dass die Stärke der elektromagnetischen Felder immer unterhalb des Grenzwertes bleibt, weshalb für Personen auch ein dauerhafter Aufenthalt in diesem Bereich unbedenklich ist.
Wirkungsschwellen
Die in Deutschland gültigen Grenzwerte sind nicht willkürlich festgelegt worden. Sie wurden auf der Grundlage der so genannten biologischen Wirkungsschwelle ermittelt. Diese Schwelle bezeichnet die Grenze, unterhalb derer keine biologischen Wirkungen auftreten. Damit sie überprüfbar ist, muss sich die Schwelle auf eine messbare Einheit beziehen, so etwa auf die Konzentration eines Stoffes. Beim Mobilfunk gibt die Wirkungsschwelle die Menge an Energie an, ab der mit biologischen Effekten zu rechnen ist.
Auf der Basis einer umfassenden und laufenden Auswertung aller vorliegenden wissenschaftlichen Befunde hat die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) die biologische Wirkungsschwelle für die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks festgelegt. Diese Festlegung bildet die Grundlage für die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP. Aufgrund der Tatsache, dass hochfrequente elektromagnetische Felder im Körper in Wärme umgewandelt werden, bezieht sich die Festlegung der Wirkungsschwellen zunächst auf die Erwärmung. Die Grenzwertempfehlungen berücksichtigen zugleich aber auch die Forschungsergebnisse zu allen anderen möglichen Effekten, die nicht durch eine Erwärmung des Gewebes ausgelöst werden die so genannten athermischen Wirkungen.