- Das „Informationszentrum Mobilfunk“ ist ein überparteilicher Verein mit dem Ziel, die Volksbildung im Umgang mit der Mobilfunktechnik zu fördern (umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit über sämtliche mit der Mobilfunktechnik in Zusammenhang stehende Fragen) und dadurch einen alltagsrelevanten Beitrag zur Allgemeinbildung der Bevölkerung zu leisten. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Das "Informationszentrum Mobilfunk" bezweckt mit seiner Tätigkeit zum einen die Information der Bevölkerung über die Mobilfunktechnik generell (z. B. gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Mobilfunktechnik; Entwicklungsperspektiven für die Zukunft; geplante Ausdehnung und Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Mobilfunks; Informationsgewinnung und -verbreitung zu Fragen der elektromagnetischen Wirkung des Mobilfunks auf Mensch und Umwelt); zum anderen soll die öffentliche Debatte über Umweltrisiken und -verträglichkeiten des Mobilfunks gefördert werden.
Zur Erreichung der genannten Ziele wird das „Informationszentrum Mobilfunk“ u.a.
- über unterschiedliche Medien die Öffentlichkeit informieren und insbesondere Diskussions- und Informationsveranstaltungen anbieten,
- Publikationen zur Information der Bevölkerung über Mobilfunktechnik generell sowie deren technischer und umweltrelevanter Bedeutung unentgeltlich herausgeben,
- Informationen über sämtliche Aspekte des Mobilfunks im Internet zur Verfügung stellen, wobei Verweise auf Mitgliedsunternehmen jeweils auf das im satzungsmäßigen Darstellungszusammenhang Notwendige zu begrenzen sind,
- eine Hotline zur Entgegennahme und Beantwortung von Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung bereithalten.
- Das Informationszentrum Mobilfunk ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, weder im Hinblick auf sich selbst, noch im Hinblick auf seine Mitglieder.
- Den Mitgliedern ist es nicht gestattet, marktrelevante Informationen auszutauschen oder zu versuchen, einander im Wettbewerbsverhalten zu beeinflussen.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Vermögensanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Bildung zu verwenden hat.
- Alle Mitglieder von Vereinsorganen sind in dieser Tätigkeit ehrenamtlich tätig. § 9 Abs. 3 bleibt unberührt.
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