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Kernpunkte der Verbändevereinbarung
 
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Abstimmung der Mobilfunkbetreiber mit den Kommunen und Bürgern: Verbesserte Kommunikation und Partizipation
Seit Abschluss der Verbändevereinbarung und dem Beginn der Selbstverpflichtung hat sich die Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Kommunen deutlich verbessert. 85 Prozent der Kommunen geben an, dass es nur selten oder nie zu Konflikten bei der Standortauswahl von Mobilfunksendeanlagen kommt. In die Kommunikations- und Aushandlungsprozesse zwischen Kommunen und Betreibern ist inzwischen vielfach Routine eingekehrt, die sich durch unbürokratische Abstimmungen über einzelne Standorte bemerkbar macht.
Grundlegend für die Kooperation zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Kommunen ist die so genannte Verbändevereinbarung. Der offizielle Titel der Vereinbarung, die die sechs UMTS-Lizenznehmer im Juli 2001 mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen haben, lautet "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze". Ziel der Vereinbarung ist es, die Kommunen besser über die Mobilfunkanlagen und den Netzausbau in ihrem Gemeindegebiet zu informieren.

Aber auch über die in der Verbändevereinbarung beschlossenen Maßnahmen hinaus bieten die Mobilfunkbetreiber den Kommunen Informationen rund um den Mobilfunk. Die Kommunen ihrerseits informieren durch Informationsveranstaltungen wie auch regionale EMF-Messungen die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Netzausbau und elektromagnetische Felder.
Kernpunkte der Verbändevereinbarung
Mobilfunkbetreiber und kommunale Spitzenverbände erstreben bei der Planung von Standorten für Mobilfunkanlagen einvernehmliche Lösungen. Bei umstrittenen Standorten sollen die Belange beider Seiten möglichst weitgehend berücksichtigt werden.

Die Netzbetreiber informieren die Kommunen über Pläne für den Bau neuer Sendeanlagen. Die Kommunen können ihrerseits Standortvorschläge für neue Sendeanlagen unterbreiten. Diese Vorschläge werden von den Mobilfunkbetreibern vorrangig und ergebnisoffen geprüft.

 
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Vereinbarung der Mobilfunknetzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden vom 09.07.2001


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