Was ist ein Grenzwert?
Zum Schutz von Personen vor möglichen gesundheitlichen Gefahren oder Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder hat der Gesetzgeber Vorkehrungen in Form von Grenzwerten getroffen, die beim Betrieb einer technischen Anlage – zum Beispiel einer Mobilfunkantenne oder eines Handys – einzuhalten sind. Diese (Personenschutz-)Grenzwerte für elektromagnetische Felder legen fest, welcher Wert unterschritten werden muss, damit – auch bei dauerhaftem Aufenthalt in einem elektromagnetischen Feld – gesundheitliche Auswirkungen ausgeschlossen sind. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Funkanlagen sind in der seit dem 21.12.1996 geltenden 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Handys müssen in Deutschland und Europa den SAR-Grenzwert gemäß der Norm EN 50360 einhalten. Die Grenzwerte berücksichtigen auch empfindlichere Personengruppen wie Kinder, Schwangere, Behinderte, Kranke und ältere Menschen.
