Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?

Im Dezember 1996 wurden in Deutschland die Grenzwerte für elektromagnetische Felder neu festgelegt, und zwar in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Sie beinhalten Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke von Stromversorgungsanlagen und Bahnstromanlagen im Niederfrequenzbereich sowie Grenzwerte für hochfrequente Felder, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen. In der Verordnung heißt es: „Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder“ (26. BImSchV, § 1, Abs. 1; vgl. im Internet unter www.bmu.de/gesetze dort „Liste der Rechtsvorschriften“).
 
Die nationalen Grenzwerte entsprechen den von internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerten. Sie beinhalten Sicherheitszuschläge und stützen sich auf den internationalen Konsens wissenschaftlicher Erkenntnisse von Fachleuten interdisziplinärer Fachrichtungen (Biologie, Medizin, Biophysik und Technik). 
 
Darüber hinaus gibt es den SAR-Wert, einen Grenzwert speziell für Handys. Dieser Wert gibt an, wie viel der von einem Handy abgegebenen Sendeleistung maximal vom Körper aufgenommen werden darf. Er wird in Watt pro Kilogramm Körpergewicht gemessen und beträgt 2 W/kg. Dieser Wert darf auch bei maximaler Sendeleistung eines Handys nicht überschritten werden.