Wer gewährleistet den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern durch Mobilfunkantennen?

Durch die Festlegung von Grenzwerten nimmt der Gesetzgeber seine Pflichten zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Auswirkungen durch elektromagnetische Felder wahr. In der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)" ist festgelegt, welche Vorschriften bei der Errichtung und beim Betrieb von Funkanlagen zu beachten sind. Der Betreiber einer ortsfesten Anlage, die elektromagnetische Felder aussendet, ist für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte in den öffentlich zugänglichen Bereichen eingehalten werden. Sobald eine Sendeleistung (maximale äquivalente isotrope Sendeleistung) von 10 Watt erreicht oder überschritten wird, muss bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eine Standortbescheinigung nach der BEMFV für die betreffende Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung werden insbesondere die Sicherheitsabstände zur Einhaltung der Grenzwerte ausgewiesen. Die Bundesnetzagentur überwacht auch die Einhaltung der Grenzwerte.