Beinhalten die Grenzwerte in Deutschland einen Vorsorgebereich?
Um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder auszuschließen, enthalten die Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) einen Sicherheitsfaktor von 50 unterhalb der biologischen Wirkungsschwelle. Darüber hinaus garantiert das Standortbescheinigungsverfahren, dass am festgelegten Sicherheitsabstand diese Grenzwerte sicher und zumeist deutlich unterschritten werden. Eine sorgfältige Netzplanung und der Einsatz modernster Technologie mit effizienter Leistungsregelung sorgen dafür, dass stets nur die Leistung ausgesendet wird, die für die aktuelle Verbindung auch benötigt wird. Dies führt dazu, dass überall dort, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten, die Grenzwerte sogar deutlich unterschritten werden.
