Welche Sicherheitsstandards gelten für Handys?

Handys, die in Deutschland und europaweit verkauft werden, müssen den SAR-Grenzwert gemäß der Norm EN 50360 einhalten, der mit den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) übereinstimmt. Dieser SAR-Grenzwert beträgt 20 Milliwatt pro 10 Gramm Körpergewebe für die Teilkörperabsorption.

Zum Hintergrund: Untersucht man die Absorption (Aufnahme) von Funkwellen aus entfernt gelegenen Sendern, z.B. Fernseh- oder Mobilfunksender, ist der über den gesamten Körper gemittelte SAR-Wert zu berücksichtigen. Dieser darf den Ganzkörper-Grenzwert von 0,08 Watt pro Kilogramm Körpergewebe nicht übersteigen. Befindet sich jedoch der Sender - beispielsweise ein Funkgerät oder ein Handy - in unmittelbarer Nähe des Körpers, so muss zusätzlich sichergestellt sein, dass auch lokal keine zu hohe Absorption auftritt. Dieser lokale bzw. Teilkörper-Grenzwert beträgt 20 Milliwatt (= 0,02 Watt) pro 10 Gramm Gewebe.