In welchen Planungsschritten vollzieht sich die Standortauswahl und wer ist an diesem Prozess beteiligt?

Zunächst wird von dem Mobilfunkbetreiber im Rahmen seines Gesamtnetzkonzepts eine optimale Position für eine neue Basisstation berechnet. Entsprechend der von den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung wird den kommunalen Behörden diese Planung mitgeteilt. Sollte es unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Netzbetreibern und den Kommunen zum ausgewählten Standort geben, wird einvernehmlich nach einem geeigneten Standort gesucht. Standortvorschläge der Kommune werden geprüft und bei Eignung bevorzugt realisiert.

Ist ein geeigneter Standort gefunden, schließt der Mobilfunkbetreiber einen Mietvertrag mit dem Eigentümer und beginnt mit den Planungen für den Aufbau der Basisstation. Gegebenenfalls ist eine Baugenehmigung oder das Einverständnis von der Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Luftfahrtbehörde erforderlich.

Vor Inbetriebnahme muss die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) mit der Standortbescheinigung die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte an den frei zugänglichen Orten bestätigen. Die Mobilfunkbetreiber müssen jede neue Sendeanlage zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde für Immissionsschutz und bei der Kommune anmelden.