Müssen Kindergärten und Schulen oder andere vergleichbare Einrichtungen nicht besser vor elektromagnetischen Feldern geschützt werden?
Nein. Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte gelten für alle Bevölkerungsgruppen und berücksichtigen daher selbstverständlich auch die Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Kinder sowie ältere Mitbürger und Kranke. Ein besonderer Schutz ist daher nicht erforderlich. Aus Gründen der Akzeptanz der Mobilfunkanlagen in der Öffentlichkeit prüfen die Netzbetreiber aber in der Nähe von Schulen und Kindergärten in Abstimmung mit den Kommunen verstärkt Alternativstandorte.
