Werden bei der Festlegung von Sicherheitsabständen alle Hintergrund-Immissionsquellen mit einbezogen?
Ja. Bei der Festlegung der Sicherheitsabstände in der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) werden alle für die Immission am betrachteten Standort relevanten Felder anderer ortsfester Funkanlagen berücksichtigt.
Die Bundesnetzagentur bestimmt dazu aus den ihr über das Standortbescheinigungsverfahren bekannten Daten der relevanten ortsfesten Funkanlagen einen sogenannten standortspezifischen Umfeldfaktor. Der Sicherheitsabstand der Einzelanlage ist mit diesem Wert zu multiplizieren, so dass außerhalb des daraus resultierenden Gesamtsicherheitsabstandes die Anforderung der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) bzw. der ICNIRP-Empfehlungen an die Begrenzung einer Überlagerung verschiedener elektromagnetischer Felder erfüllt wird.
