Können bestehende Sendeanlagen nicht mehrfach genutzt werden?
Die gemeinsame Nutzung eines Standortes wird heute schon vielfach praktiziert, insbesondere bei Maststandorten. Denn aufgrund der begrenzten Anzahl der in Frage kommenden Standorte, der möglichst geringen Beeinflussung des Orts- und Landschaftsbildes und nicht zuletzt der Kosten haben die Betreiber ein Interesse an der gemeinsamen Nutzung von Standorten. Eine gemeinsame Nutzung ist allerdings nur da möglich, wo dies sowohl in bau- und immissionsschutzrechtlicher wie auch in kartellrechtlicher Hinsicht zulässig ist. Abgesehen davon, dass die betreffenden Standorte mit den jeweiligen Netzstrukturen der einzelnen Betreiber harmonieren müssen, können auch statische Gegebenheiten, physikalisch technische Rahmenbedingungen der Funkwellenausbreitung oder auch einfach Platzgründe dem entgegenstehen.
