Wie informieren die Mobilfunkbetreiber die Öffentlichkeit über die von ihnen geplanten Maßnahmen zum Aus- und Aufbau ihrer Mobilfunknetze?
Im Juli 2001 haben die deutschen Mobilfunkbetreiber zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden - dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund - eine Vereinbarung getroffen, die den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze vorsieht. Ergänzt wurde die sog. Verbändevereinbarung im Dezember 2001 durch die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber. Ziel beider Vereinbarungen ist es, neue Standorte für Mobilfunk-Sendemasten im gesellschaftlichen Konsens aufzubauen.
Zur Verbesserung der Information der Bevölkerung und der Transparenz bei der Festlegung von Standorten für Mobilfunkantennen stimmen die Mobilfunkunternehmen ihre Netzausbauplanung mit den Kommunen ab. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) hat eine Standortdatenbank eingerichtet, aus der die Kommunen alle für ihre Entscheidungen notwendigen Informationen abrufen können.
Gemäß den regelmäßig vorgelegten Gutachten hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und den Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze seit Abschluss der Selbstverpflichtung und Verbändevereinbarung spürbar verbessert. Ziel der Gutachten ist, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kontinuierlich zu überprüfen. Dies hatten die Mobilfunknetzbetreiber in ihrer Selbstverpflichtung der Bundesregierung im Dezember 2001 zugesagt. Die Jahresgutachten werden vom Informationszentrum Mobilfunk e.V. in Auftrag gegeben und von unabhängigen Instituten und Gutachtern erstellt.
