Wer legt die Grenzwerte fest?
In Deutschland wurden die Grenzwerte für elektromagnetische Felder per Verordnung durch den Gesetzgeber und mit Zustimmung durch den Bundesrat festgelegt. Das Bundesumweltministerium stützt seine Entscheidungen auf die Empfehlungen verschiedener nationaler und internationaler unabhängiger wissenschaftlicher Institute. Es wird insbesondere von der Strahlenschutzkommission (SSK) in Fragen der Grenzwertfestlegung und des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes beraten. Auf internationaler Ebene bearbeitet die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) als unabhängige Nichtregierungsorganisation die wissenschaftlichen Aspekte der Wirkungen elektromagnetischer Felder.
Ebenso wie die SSK zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP den Personenschutz umfassend gewährleisten, befürworten auch nationale Kommissionen anderer Länder aufgrund eigener Bewertungen die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP.
Im Übrigen hat sich Deutschland - wie die meisten europäischen Länder - der EU-Ratsempfehlung von 1999 angeschlossen, die ebenfalls die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP aufgenommen hat. Die in Deutschland festgelegten Grenzwerte können sich also auf einen breiten internationalen Konsens stützen.
