Was besagt die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber – und wie hat sie den Dialog verbessert?

<--break->Die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland sind daran interessiert, den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze im gesellschaftlichen Konsens durchzuführen. Aus diesem Grund haben sie gegenüber der Bundesregierung am 5. Dezember 2001 eine Selbstverpflichtung abgegeben, in der sie für den Verbraucherschutz und für die Kooperation mit den Kommunen Zusagen gemacht haben, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Damit ist ein wichtiger Schritt zu einem umfangreichen Vorsorgekonzept im Bereich des Mobilfunks gelungen. Im Juni 2008 unterzeichneten die Unternehmen eine Fortschreibung der Selbstverpflichtung, um auch in den kommenden Jahren möglichst konfliktfrei arbeiten zu können.

Der Ausbau der Mobilfunknetze basiert auf dem Dialog der deutschen Mobilfunknetzbetreiber mit Städten, Gemeinden und Landkreisen. Um diese frühzeitig in die Planungsprozesse einzubeziehen, haben die Mobilfunknetzbetreiber im September 2001 gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) die "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze" abgeschlossen. Diese Mobilfunkvereinbarung bietet den Kommunen über den rechtlichen Rahmen hinausgehende, konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten bei der regionalen Planung von Mobilfunkstandorten und trägt dazu bei, die Wünsche der Bevölkerung und der Anlieger einzubeziehen.

Die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber

Im Dezember 2001 haben die Mobilfunknetzbetreiber ihren Willen zu Dialog und Transparenz darüber hinaus in einer freiwilligen Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung ausgedrückt. Das Dokument mit dem Titel "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" bildet seither die Grundlage für eine Reihe von freiwilligen Maßnahmen bei der Abstimmung zwischen Netzbetreibern und Kommunen sowie im Bereich Verbraucherschutz. Die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen wird seit 2002 regelmäßig durch ein unabhängiges Gutachten überprüft. Die Selbstverpflichtung beinhaltet vier Kernelemente:

  • Kommunikation und Partizipation der Kommunen bei der Standortfindung
  • Information der Verbraucher, vor allem im Hinblick auf den Gebrauch von Handys
  • Die finanzielle Unterstützung des Mobilfunk-Forschungsprogramms der Bundesregierung mit insgesamt 8,5 Millionen Euro
  • Beteiligung am Aufbau eines öffentlichen Messprogramms zu Feldern des Mobilfunks mit 1,5 Millionen Euro

Dialog und Kooperation mit den Kommunen – Partizipation und Transparenz

In der Mobilfunkvereinbarung sowie der Selbstverpflichtung erklären sich die Netzbetreiber bereit, neu geplante Mobilfunkstandorte vor dem Bau mit der zuständigen Kommune abzustimmen. Damit eine Kommune Stellung beziehen kann, erhält sie vom Netzbetreiber eine so genannte Suchkreisinformation. Diese beschreibt den geplanten Standort geografisch anhand eines Kartenausschnitts. An diese Mitteilung schließt sich der eigentliche Dialog mit der Kommune an.

Die Kommunen haben die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen dem Netzbetreiber Alternativvorschläge zu unterbreiten. Dieser ist verpflichtet, diese Standorte ergebnisoffen auf ihre Eignung hin zu überprüfen. Im Einzelnen sehen die Vereinbarungen die folgenden vertrauensbildenden Maßnahmen vor:

  • Die Mobilfunkunternehmen legen ihre Netzplanungen offen und erörtern diese halbjährlich mit den betroffenen Kommunen. Dabei sind die gemeldeten Standortalternativen einzubeziehen.
  • Die Mobilfunkbetreiber unterrichten die Kommunen sowie in Abstimmung mit den Kommunen die Bürgerinnen und Bürger über die beabsichtigte Errichtung von Sendeanlagen.
  • Die Kommunen werden verbindlich in die Standortwahl einbezogen und erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von acht Wochen.
  • Die Mobilfunkbetreiber wirken darauf hin, regional erkannten Handlungsbedarf im jeweiligen Unternehmen rasch umzusetzen.

Transparenz durch eine Standortdatenbank

Auf die Verbändevereinbarung geht die Einrichtung einer elektronischen Standortdatenbank speziell für Kommunen durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zurück. Sie dient dazu, jederzeit aktuell über bestehende Mobilfunkstandorte zu informieren. Für Städte, Gemeinden und kommunale Verbände besteht unter http://emf.bundesnetzagentur.de die Möglichkeit, sich als Nutzer anzumelden und Informationen zu Mobilfunkstationen im Gemeindegebiet abzurufen.

Gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten

Um die Zahl der Antennen zu begrenzen, nutzen die Netzbetreiber viele Standorte gemeinsam (so genanntes Site Sharing). Dieses Vorgehen wird durch die zusätzlichen baulichen Ausnahmeregelungen, die die Bundesnetzagentur für den UMTS-Netzaufbau zugelassen hat, unterstützt.

Alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen

Die Errichtung von Sendeanlagen insbesondere in der Nähe von Kindergärten und Schulen wird häufig besonders stark diskutiert. Die Mobilfunknetzbetreiber haben sich daher bereit erklärt, hier vorrangig andere Standorte zu prüfen. Sie wollen damit den Besorgnissen in Teilen der Bevölkerung verstärkt Rechnung tragen.

Forschungsförderung

Seit jeher fördern die Mobilfunknetzbetreiber die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet elektromagnetischer Felder. In diesem Zusammenhang haben sie zwischen 2003 und 2008 das vom Bundesumweltministerium verantwortete "Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm" mit insgesamt 8,5 Millionen Euro unterstützt. Das Forschungsprogramm wurde im Juni 2008 abgeschlossen und ist mit insgesamt 54 Einzelstudien eines der weltweit größten und umfangreichsten Forschungsprogramme dieser Art. Es hat wesentlich zum besseren Verständnis der Wirkungsmechanismen des Mobilfunks und zur Risikobewertung beigetragen.

EMF-Monitor für Langzeitmessungen

Im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber haben sich die Unternehmen auch verpflichtet, die regelmäßige Messung elektromagnetischer Felder zu unterstützen. Dazu hat die Bundesnetzagentur mit finanzieller Förderung der Mobilfunkbetreiber in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro ein automatisches Monitoringsystem aufgebaut, das seit 2007 in Betrieb ist.

Das automatische EMF-Monitoringsystem umfasst mehrere transportable Messstationen, die automatisch die örtlichen Immissionen von Funkanlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz bewerten. Die Messdaten werden an einen zentralen Server der Bundesnetzagentur übertragen, dort ausgewertet und im Internet in Form von Balkendiagrammen (analog zur bundesweiten EMF-Messaktion der Bundesnetzagentur) dargestellt.

Die Messgeräte sind bundesweit im Einsatz und bilden nach und nach ein Messpunktenetz, das flächendeckend Informationen über die Immissionen durch elektromagnetische Felder liefert.

Verbraucherinformation zu Handys – SAR-Werte

Die Mobilfunknetzbetreiber informieren die Verbraucher über die spezifische Absorptionsrate (SAR) der Handys. Der SAR-Wert eines Handys gibt an, wie viel Sendeleistung der Körper beim Telefonieren mit diesem Gerät maximal aufnehmen kann. Durch die automatische Leistungsregelung ist die tatsächliche Sendeleistung während des Telefonierens jedoch in der Regel erheblich niedriger.

Informationen zum SAR-Wert von Handys stellen die Netzbetreiber in Verkaufsflyern, auf ihren Websites oder auch auf der Website des Informationszentrums Mobilfunk zur Verfügung. Dort finden sich die Angaben zu nahezu allen gebräuchlichen Handymodellen nach Herstellern sortiert.

Unterstützung durch die Bundesregierung

Die Versachlichung der Diskussion über Mobilfunk wurde auch durch die Bundesregierung aktiv mit Maßnahmen unterstützt. Dazu zählte u. a. die Vorgabe von einheitlichen Messvorschriften durch die Bundesnetzagentur, mit denen die Vergleichbarkeit von Messungen ermöglicht und die Information von Kommunen über die Ergebnisse von Messreihen erleichtert wurden. Nach Ansicht von Fachleuten trug dies zu einer spürbaren Versachlichung der Mobilfunk-Diskussionen bei.

Fortschreibung der Selbstverpflichtung

Die wesentlichen Ziele der Selbstverpflichtung von 2001 – die Intensivierung der Forschung, die Verbesserung der Transparenz beim Netzaufbau und die Verbesserung des EMF-Monitorings – sind umgesetzt worden. Dennoch gibt es in den Augen der Netzbetreiber bei der Lösung von Standortkonflikten, im Bereich der Forschung sowie bei der Verbraucherinformation weiteren Handlungsbedarf. Deshalb unterzeichneten die Unternehmen im Juni 2008 eine Fortschreibung der Selbstverpflichtung von 2001, in der konkrete Maßnahmen zur weiteren Verbesserung festgelegt wurden. Die Fortschreibung beinhaltet vier Punkte:

  • Fortführung des etablierten Dialogs und der Kooperation mit den Kommunen zur Wahl von Standorten für Mobilfunksendeanlagen
  • Ausweitung der bestehenden Maßnahmen zur Verbraucherinformation
  • Fortführung der Forschungsförderung zum Thema Mobilfunk und Gesundheit
  • Information der Bundesregierung über Ergebnisse und Erfahrungen der Selbstverpflichtung auf Basis eines unabhängigen Gutachtens alle zwei Jahre

Monitoring der Selbstverpflichtung

Die Umsetzung der Selbstverpflichtung wird durch regelmäßige unabhängige Gutachten überprüft. Sie analysieren, inwiefern die Zusagen der Selbstverpflichtung eingehalten werden. Die aus den Gutachten gewonnenen Erkenntnisse haben die Mobilfunknetzbetreiber in der Vergangenheit genutzt, um ihre Arbeit systematisch zu verbessern. Damit konnten insbesondere im Dialog mit den Kommunen zur Standortfindung und in der Verbraucherinformation große Erfolge erzielt werden.

Kommunikation und Partizipation der Kommunen bei der Standortfindung 

Besonders positiv gestaltete sich die Entwicklung in der Abstimmung mit den Kommunen: Seit Beginn der Selbstverpflichtung im Jahre 2001 hat sich die Zahl der Konflikte zwischen Netzbetreibern und Kommunen kontinuierlich verringert. Mittlerweile sehen über 85 Prozent der befragten Kommunen selten oder nie Konflikte bei der Standortauswahl.

Verbraucherschutz und Verbraucherinformation

Auch im Bereich "Verbraucherschutz und Verbraucherinformation" sind seit 2001 kontinuierlich Verbesserungen erreicht worden. So liegt inzwischen umfangreiches und von Verbraucherschützern als gut bewertetes Informationsmaterial zum Themenfeld "Mobilfunk – Gesundheit – Umwelt" vor, das sachlich und ausgewogen informiert. Weitere Anstrengungen werden noch bei der Schulung des Verkaufspersonals gefordert.

Forschungsförderung und EMF-Monitoring

Im Bereich der Forschungsförderung unterstützten die Mobilfunknetzbetreiber das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) mit über 8,5 Millionen Euro. In diesem Rahmen wurden 54 Forschungsprojekte zu potenziellen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf Menschen und Tiere, zur Erfassung der Exposition von Mobilfunkanlagen und Handys und im Bereich Risikokommunikation verwirklicht. Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm wurde unabhängig von der Industrie durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) koordiniert und umgesetzt. Mit der Förderung des automatischen EMF-Monitoringsystems durch die Bundesnetzagentur wurde ein weiterer zentraler Aktionspunkt umgesetzt.

Positives Fazit der Bundesregierung

Nach Auffassung der Bundesregierung konnten in allen Bereichen der freiwilligen Selbstverpflichtung Veränderungen und Verbesserungen erwirkt werden. Das erklärte der Bundesumweltminister im Rahmen der Abschlusskonferenz des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms im Juni 2008. Die Bundesregierung sieht in einzelnen Punkten weiteren Handlungsbedarf und begrüßte daher die Fortschreibung der Selbstverpflichtung, mit der die Netzbetreiber im Juni 2008 ihre Bereitschaft gezeigt haben, weitere Verbesserungen zu erzielen.