Regionale Mobilfunkvereinbarungen ergänzen die Kooperation zwischen Kommunen und Netzbetreibern

Zusätzlich zu den bestehenden bundesweiten Vereinbarungen haben einige Landesregierungen gesonderte Übereinkünfte mit den Mobilfunkbetreibern getroffen. Die Vereinbarungen zielen darauf, die Kommunikation zwischen Betreibern und Kommunen zu verbessern und den Mobilfunknetzaufbau zu unterstützen.

Die regionalen "Mobilfunkpakte" berücksichtigen die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse der einzelnen Länder. Sie präzisieren die bundesweiten Regelungen, wie sie in der so genannten Verbändevereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden Deutschlands getroffen wurden. Regionale Vereinbarungen dieser Art wurden auch in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern geschlossen. Diese Mobilfunkvereinbarungen zielen darauf ab, die Standortverfahren zu beschleunigen und zugleich dem Wunsch der Bürger und der Kommunen nach Transparenz und Vorsorge gerecht zu werden.

Am 17. Juli 2003 haben die nordrhein-westfälische Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände NRW und die Mobilfunknetzbetreiber eine Vereinbarung für mehr Vorsorge und Kooperation beim Netzausbau unterzeichnet. Ziel der beschlossenen Maßnahmen ist es, durch transparentere Verfahren und stärkere Einbeziehung der Bevölkerung Konflikte zu vermeiden. Die Vereinbarung wurde "flankiert" durch die zeitgleiche Vereinfachung des Landesbaurechts.

Regionale Mobilfunkpakte wurden auch in Bayern und Baden-Württemberg geschlossen. Unter Federführung des bayerischen Landesumweltministers Werner Schnappauf vereinbarten Mobilfunknetzbetreiber und Vertreter der Kommunen Regeln, die den Aufbau des UMTS-Netzes in Bayern vorantreiben und den Kommunen mehr Mitsprache einräumen sollen. Die Staatsregierung erklärte sich im Rahmen dieser Vereinbarungen bereit, den Netzbetreibern nach Möglichkeit Landesliegenschaften für die Installation von Mobilfunksendemasten zur Verfügung zu stellen. Die Mobilfunkvereinbarung Baden-Württemberg vom 15. November 2004 macht darüber hinaus genaue Angaben zu den Informationsfristen und Bearbeitungszeiten. Dadurch soll sowohl eine zeitgerechte Information der Öffentlichkeit sichergestellt werden als auch eine zügige Bearbeitung der Bauvorhaben.