Berücksichtigen die geltenden Grenzwerte das Vorsorgeprinzip?

Die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte für den Mobilfunk liegen um das 50-fache unterhalb der biologischen Wirkungsschwelle. Nach Aussage der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) garantiert dieser Sicherheitsfaktor von 50 den Gesundheitsschutz auch für empfindliche Menschen wie Kranke, Kinder, Schwangere und Senioren.

Nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) berücksichtigen diese Grenzwerte „angemessen den Vorsorgegedanken“ (Pressemitteilung, September 2000). Die Bundesregierung hat zudem wiederholt darauf hingewiesen, dass sie durch die systematische Förderung von unabhängiger Forschung zu Klärung noch offene Fragen (z. B. im Rahmen des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms) dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt. Auch die Empfehlungen zur individuellen Reduzierung der Belastung durch elektromagnetische Felder, auf die das BfS regelmäßig hinweist, sind Vorsorgemaßnahmen. Eine Absenkung der Grenzwerte hält die Bundesregierung aber nur für angemessen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die die bisherige Bewertung von elektromagnetischen Feldern hinfällig machen. Dies hat sie zuletzt im Sommer 2011 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärt (Drucksache 17/6709).

Mit dieser Haltung stimmt die Bundesregierung  mit allen wichtigen internationalen Fachgremien überein, die eine Grenzwertsenkung für hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie auch der Mobilfunk nutzt, derzeit für wissenschaftlich nicht begründet halten. 

Das Genehmigungsverfahren für Sendeanlagen

Das Vorsorgeprinzip wird im Übrigen auch bei der Genehmigung von Mobilfunksendeanlagen berücksichtigt. Denn gemäß der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) wird bei der Berechnung des gültigen Sicherheitsabstandes grundsätzlich die maximale Sendeleistung bei permanentem Betrieb der Anlage zugrunde gelegt. Dies betrifft das Genehmigungsverfahren von Sendeanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt (EIRP). Auch dieses Berechnungsverfahren gewährleistet zusätzliche Vorsorge.

Selbst wenn man der wissenschaftlich umstrittenen Argumentation folgt, das die gültigen Grenzwerte laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nur Sicherheitswerte ohne Vorsorgefaktoren sind, ist durch diese Gestaltung des Genehmigungsverfahrens für Mobilfunksender das Vorsorgeprinzip verwirklicht worden.

Tatsächlich weist die Sendeleistung von Mobilfunkbasisstationen den Maximalwert im laufenden Betrieb zudem nur selten auf. Messkampagnen haben vielmehr gezeigt, dass die elektromagnetischen Immissionen die Grenzwerte in der Praxis nur zu einem Bruchteil erreichen. Zudem wird die notwendige Leistung dem aktuellen Verkehrsaufkommen automatisch angepasst. Ein optimal geplantes Mobilfunknetz mit regelmäßig angeordneten Basisstationen verringert die elektromagnetischen Felder zusätzlich.

Forschung unter Vorsorgegesichtspunkten

Die Mobilfunknetzbetreiber sind davon überzeugt, dass präventive Forschung auf dem Gebiet der hochfrequenten elektromagnetischen Felder auch weiterhin notwendig ist. Im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung von 2001 haben sie dafür 8,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für die Betreiber gilt der Grundsatz, dass auch nach erfolgreicher Einführung einer modernen Technologie die Rahmenbedingungen ihres Betriebs laufend zu überprüfen sind. Unter Umstände müssen diese Bedingungen infolge neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst werden. Die Netzbetreiber sind sich bewusst, dass dies die Voraussetzung für die öffentliche Akzeptanz einer Technologie ist.

Information und Kommunikation

Die Netzbetreiber haben sich in ihrer Selbstverpflichtung zudem zu einer umfassenden Aufklärungs- und Informationsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Sie betrachten die Kommunikation mit den Bürgern und die Einbeziehung der Kommunen als wesentliche Bausteine der Vorsorge. Bei der Netzplanung ist es das Ziel der Betreiber, neue Standorte im Konsens zu finden.